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HALLO, ICH BIN CAMPI,
DER AUTOMATISCHE ANTWORTGEBER.
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Corona News

Liebe Gäste,

nachdem das Landratsamt Bodenseekreis den 1. Öffnungsschritt der Corona-VO Bad.-Württb. formal bestätigt hatte, durften wir am

Pfingstsamstag 22. Mai 2021 unseren Platz öffnen.

Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen dürfen ALLE Besuchergruppen übernachten, also touristische Camper ebenso wie Dauercamper (gleichgültig, ob mit eigener Nasszelle oder nicht).

Die nachstehenden Ausführungen gelten auch für die Öffnungsschritte 2 und 3 bzw. wenn die Inzidenzen 50 oder 35 unterschritten werden.

WER DARF KOMMEN:
Gäste müssen entweder voll geimpft, genesen oder getestet sein (die Einzelheiten sind geregelt in der Corona-VO Baden-Württemberg, Fassung vom 03.06.2021).

Der Nachweis erfolgt durch:

NEU seit Dienstag 25. Mai 2021: Schnelltestzentrum im Campingpark Gohren 

Jetzt Termin vereinbaren im Schnelltestzentrum!

Ausgenommen von der Nachweis-Pflicht sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Sowohl für Geimpfte als auch Genesene und Getestete ist eine Erfassung der Kontakte zur Nachverfolgung Pflicht. Die Betriebe müssen dazu von ihren Gästen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfassen.

NICHT AUFNEHMEN DÜRFEN WIR:

  1. Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  2. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme unterliegen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet).
  3. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage über die aktuelle Entwicklung!

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Grillplatz und Grillen auf dem Campinggelände

Grillplatz

Selber grillen riecht und schmeckt wohl nirgends besser als beim Campen. Deshalb Feuer frei für glühende Leidenschaft.
Vermutlich riechen Sie schon, woher der Wind weht, also einfach der Nase nach. Der Grillplatz liegt zentral und darf von allen Gästen zeitgleich genutzt werden.
Natürlich können Sie auch auf der Zeltwiese und auf Ihrem Stellplatz Ihren eigenen Grill anheizen. Bitte vermeiden Sie offenes Feuer.

Bitte beachten Sie für die Nutzung des öffentlichen Grills:

  • Aus Sicherheitsgründen ist der Schwenkgrill abgeschlossen. Der Schlüssel kann gegen Hinterlegung eines Pfands (20,00 EUR oder Ausweis) im Verwaltungsbüro neben dem SB-Markt abgeholt werden.
  • Der Grillplatz kann reserviert werden, muss aber nicht.
  • Die Nutzung des Grillplatzes ist kostenfrei, ebenso die Reinigung durch das Camping Park Team.
  • Grillkohle, Anzünder etc. bringen Sie bitte selbst mit. Köstliches zum Grillen finden Sie natürlich in unserem Supermarkt.
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Gäste der umliegenden Plätze und halten Sie sich an die Zeiten der Nachtruhe. Vielen Dank.