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HALLO, ICH BIN CAMPI,
DER AUTOMATISCHE ANTWORTGEBER.
HABEN SIE FRAGEN?
Corona News

Liebe Gäste,

nachdem das Landratsamt Bodenseekreis den 1. Öffnungsschritt der Corona-VO Bad.-Württb. formal bestätigt hatte, durften wir am

Pfingstsamstag 22. Mai 2021 unseren Platz öffnen.

Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen dürfen ALLE Besuchergruppen übernachten, also touristische Camper ebenso wie Dauercamper (gleichgültig, ob mit eigener Nasszelle oder nicht).

Die nachstehenden Ausführungen gelten auch für die Öffnungsschritte 2 und 3 bzw. wenn die Inzidenzen 50 oder 35 unterschritten werden.

WER DARF KOMMEN:
Gäste müssen entweder voll geimpft, genesen oder getestet sein (die Einzelheiten sind geregelt in der Corona-VO Baden-Württemberg, Fassung vom 03.06.2021).

Der Nachweis erfolgt durch:

NEU seit Dienstag 25. Mai 2021: Schnelltestzentrum im Campingpark Gohren 

Jetzt Termin vereinbaren im Schnelltestzentrum!

Ausgenommen von der Nachweis-Pflicht sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Sowohl für Geimpfte als auch Genesene und Getestete ist eine Erfassung der Kontakte zur Nachverfolgung Pflicht. Die Betriebe müssen dazu von ihren Gästen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfassen.

NICHT AUFNEHMEN DÜRFEN WIR:

  1. Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  2. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme unterliegen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet).
  3. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage über die aktuelle Entwicklung!

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Platzordnung

Ein Wort unter Freunden

Platzordnung

Respekt ist für uns ein hohes Gut, für jeden Einzelnen, für unsere wunderschöne Natur, im Umgang miteinander, im Miteinander mit unseren Nachbarn. Als Urlaubs-Idyll ist der Camping Park Gohren sicherlich auch deshalb bekannt, weil wir es schätzen, nicht auf Regeln pochen zu müssen. Der gesunde Menschenverstand ist uns lieber und damit sind wir und unsere Gäste bisher gut gefahren.

Deshalb einige offene Worte an dieser Stelle:

Was lege ich vor, damit ich den Platz betreten darf, als Camping-Gast oder als Besucher?
Wenn Sie ankommen, bitten wir Sie, Ihren Personalausweis vorzuzeigen – auch wenn Sie nur für kurze Zeit und als Besucher kommen wollen.

Händler und Personen, die auf dem Campingplatz ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt.

Was gilt es zu beachten, wenn ich mein eigenes Zuhause bzw. Fahrzeug mitbringe?
Vor dem Aufstellen von Kraftfahrzeugen sowie motorisierten Zweirädern, Wohnwagen und Zelten sprechen Sie bitte mit unserem Mitarbeiter-Team.

Das Fahren mit Autos und schweren Krafträdern ist auf das wirklich Notwendige zu beschränken. Bitte auch dann nur Schritt fahren.

Das Fahren mit Mopeds, Kleinkrafträdern, Quads und Elektrorollern ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

Wenn ich auf dem Platz wohne: Wie kann ich während des Aufenthalts ein- und ausfahren?
Für die Dauer Ihres Aufenthaltes in unserem Camping Park Gohren erhalten Sie eine Chip-Karte zur Ein- und Ausfahrt.

Wann bezahle ich die Platzgebühr?
Bitte bezahlen Sie bei Abreise ab 7.30 Uhr oder gerne auch schon am Vortag bis 18.00 Uhr. Wir errechnen Ihre Gebühren auf Basis Ihrer Infos bei der Anmeldung an der Rezeption.

Was gilt es vor Abreise zu beachten?
Melden Sie sich vor der Abreise bitte bei der Rezeption ab. Wir bitten um Abreise bis 12.00 Uhr. Haben Sie ein Mietobjekt gebucht, teilen wir Ihnen einen Abnahmetermin bis 10.00 Uhr zu.
Andernfalls berechnen wir eine weitere Übernachtungsgebühr.
Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz.

Ich habe es gerne leise. Das gilt sicher für alle, oder?
Ja, die Nachtruhe ist unseren Gästen ganz wichtig. Sie beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden (uneingeschränktes Fahrverbot). Ankommende Gäste dürfen ihren Pkw auf dem Nachtparkplatz abstellen. Bitte halten Sie auch die Mittagsruhe in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr ein.
Rücksicht zu nehmen bedeutet auch: Radios, Fernsehgeräte etc. so leise einstellen, dass andere nicht gestört werden. Das gilt auch für laute Gespräche während der Nachtruhe.

Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus. Unzumutbares und schädigendes Verhalten sowie Verstöße gegen die Campingplatzordnung berechtigen uns zum fristlosen Platzverweis.

Wie steht es um die Sauberkeit der Sanitäranlagen?
Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder können die Sanitär- und Toilettenräume in Begleitung Erwachsener nutzen.

Was passiert mit meinem Müll und Abwasser?
Trennen Sie bitte Müll gemäß Müllsammel- und Trennsystem (Wertstoffbehälter bzw. gelbe Tonne für Altglas und Altdosen bzw. für Altpapier) sowie in Container für Restmüll.

Abwasser fangen Sie bitte mit geeigneten Behältern auf. Die Entleerung muss in den hierfür vorgesehenen Kabinen innerhalb der Toilettenanlagen erfolgen.

Ich möchte gerne für mich sein. Worauf gilt es zu achten? Was vermeiden?
Ihr Wunsch nach Privatsphäre ist verständlich. Weil wir uns den Platz mit vielen Urlaubern teilen, verzichten Sie bitte darauf, „Ihren“ Platz einzugrenzen. Darunter fällt beispielsweise, Gräben zu ziehen oder Zäune aufzustellen. Bitte achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke oder -schnüre sowie anderes Zeltzubehör gefährdet wird. Wir übernehmen keine Verantwortung für naturbedingte, durch starke Regenfälle verursachte Pfützenbildung. Es dürfen keine offenen Feuer entfacht werden.

Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben d. h. – sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste sowie für die Sicherheit und Ordnung des Platzes erforderlich erscheint. Gegebenenfalls erstatten wir Strafanzeige.

Ich möchte meinen Hund mitbringen. Was gilt es zu beachten?
Es besteht Leinenpflicht. Bitte achten Sie darauf, dass das Campinggelände durch Tiere nicht verunreinigt wird. Gerne dürfen Sie Ihren Hund auch mit an den Strand und ins Wasser nehmen, wenn Sie die Hauptbadezone meiden.

Wie darf ich mein Boot nutzen und lagern?
Am Strand vor dem Campingplatz bitte keine Boote lagern. Lagern Sie Ihr Boot während Ihres Aufenthalts bitte ausschließlich auf Ihrem Stellplatz. Motorboote dürfen in einer Uferzone von 300 m grundsätzlich nicht fahren.
Ausnahme: Es darf auf kürzestem Wege bei einer Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h an- oder abgelegt werden.

Bitte beachten Sie die Sturmwarnung sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Wassersport und Angeln.

Weil das Gelände unter Natur- und Landschaftsschutz steht: Was bedeutet das für mich und andere?
Bitte freuen Sie sich an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen und lassen die Natur einfach machen. Das heißt: nichts abreißen, absägen oder pflücken bitte. Die Botanik hier am Bodensee ist außergewöhnlich, teils gedeihen die Pflanzen nur noch hier – und so soll es bleiben.

Unfälle in Wasser oder an Land, verlorene oder beschädigte Gegenstände – was nun?
Eine Haftung für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände, bei Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm, bei Unfällen oder Verletzungen aller Art, ebenso bei Boots- oder Surfbrettunfällen, wird nicht übernommen. Das Baden im See geschieht auf eigene Gefahr.

Wir legen Wert auf ein gutes Miteinander, auch zur Nachbarschaft, zu den benachbarten Kurorten und Gemeinden. Das ist sicher in Ihrem Sinne.
Nehmen Sie bitte beim Besuch der benachbarten Kur- und Fremdenverkehrsorte Langenargen und Kressbronn Rücksicht auf den dortigen Kurbetrieb, insbesondere in den Abendstunden.

Moped- und Motorradfahrer werden gebeten, das nächtliche Fahrverbot im Kulturzentrum Langenargen und Kressbronn zu beachten.