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HALLO, ICH BIN CAMPI,
DER AUTOMATISCHE ANTWORTGEBER.
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Corona News

Liebe Gäste,

nachdem das Landratsamt Bodenseekreis den 1. Öffnungsschritt der Corona-VO Bad.-Württb. formal bestätigt hatte, durften wir am

Pfingstsamstag 22. Mai 2021 unseren Platz öffnen.

Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen dürfen ALLE Besuchergruppen übernachten, also touristische Camper ebenso wie Dauercamper (gleichgültig, ob mit eigener Nasszelle oder nicht).

Die nachstehenden Ausführungen gelten auch für die Öffnungsschritte 2 und 3 bzw. wenn die Inzidenzen 50 oder 35 unterschritten werden.

WER DARF KOMMEN:
Gäste müssen entweder voll geimpft, genesen oder getestet sein (die Einzelheiten sind geregelt in der Corona-VO Baden-Württemberg, Fassung vom 03.06.2021).

Der Nachweis erfolgt durch:

NEU seit Dienstag 25. Mai 2021: Schnelltestzentrum im Campingpark Gohren 

Jetzt Termin vereinbaren im Schnelltestzentrum!

Ausgenommen von der Nachweis-Pflicht sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Sowohl für Geimpfte als auch Genesene und Getestete ist eine Erfassung der Kontakte zur Nachverfolgung Pflicht. Die Betriebe müssen dazu von ihren Gästen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfassen.

NICHT AUFNEHMEN DÜRFEN WIR:

  1. Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  2. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme unterliegen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet).
  3. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage über die aktuelle Entwicklung!

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Urlaub, Freizeit & Camping
direkt am Bodensee

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